Medikamente sind nicht wie Nahrungsmittel zu konsumieren, da sie bei unsachgemässem Gebrauch gesundheitsschädigende Nebenwirkungen haben können. Umso wichtiger ist es, dass sich Patienten von einer Fachperson beraten lassen.
Im Schnitt bringt jeder dritte Besucher einer Apotheke ein Rezept mit. 2009 hat eine durchschnittliche Apotheke rund 16'340 Rezepte geprüft. Der Apotheker führt hierzu zwei Kontrollen durch: den Medikamenten- und Bezugs-Check. Beide Beratungsleistungen werden von der Krankenkasse übernommen, da sie dem Wohl des Patienten dienen.

Kontrolle sämtlicher Rezepte
Ein Rezept muss der genauen Prüfung des Apothekers standhalten. So darf es etwa nicht gefälscht sein. Beim Medikamenten-Check kontrolliert der Apotheker unter anderem, ob das Rezept korrekt verfasst wurde und die verschriebene Menge zulässig ist.

Zudem weist der Apotheker den Patienten auf mögliche Risiken und Nebenwirkungen hin und erklärt ihm, wie man das Arzneimittel genau einnimmt. Stellt er gefährliche Wechselwirkungen des neu verschriebenen Medikaments innerhalb eines Rezepts fest, sucht er nach Alternativen und benachrichtigt allenfalls den behandelnden Arzt. Diesen kontaktiert er auch bei Unklarheiten, beispielsweise wenn das handgeschriebene Rezept unleserlich ist oder Medikamente falsch dosiert sind.

Ein Auge hat der Experte ebenfalls auf den möglichen Missbrauch des Rezepts. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Kunden das Mittel in der idealen Packungsgrösse. Den Medikamenten-Check kann der Apotheker mit 4.30 Franken pro verschriebene Arznei verrechnen.

Patientendossier sei Dank
Bevor der Apotheker das Rezept einlöst, macht er auch einen sogenannten Bezugs-Check. Hierzu führt er für jeden Kunden ein vertrauliches Patientendossier. Darin enthalten sind alle auf Rezept bezogenen Medikamente. Idealerweise ergänzt der Apotheker im Dossier auch rezeptfrei gekaufte Arzneien.

Am besten besorgt man seine Medikamente immer in der gleichen (Stamm-)Apotheke. Dies hat den Vorteil, dass das Fachpersonal auf dem Laufenden ist, welche Arzneien man kauft. Vorzugsweise informiert man seinen Apotheker ebenfalls darüber, welche Produkte man anderswo erwirbt beziehungsweise ohne Rezept bezieht. Denn diese Käufe sind meist nicht im Patientendossier gespeichert.

Risiken entdecken
Je mehr der Apotheker über seinen Kunden und dessen Umgang mit Arzneien erfährt, desto sicherer kann er ihn beraten. Erwähnt der Patient seinem Apotheker gegenüber beispielsweise Besonderheiten wie Allergien, verbessert dies die Sicherheit.

Durch eine gut dokumentierte Krankengeschichte kann sich der Apotheker einen Überblick darüber verschaffen, welche Risiken oder Wechselwirkungen auftreten können. Durch den Bezugs-Check kann er ebenfalls entdecken, ob eine Person unabsichtlich zu viel vom gleichen Wirkstoff konsumiert, etwa in Form eines Original-Präparats und dessen Generikums. Ein Bezugs-Check kostet 3.25 Franken.

Hohe Beratungsqualität
Die Gebühren für die beiden Kontrollen basieren auf dem vom Bundesrat abgesegneten Tarifvertrag der Apotheker mit den Krankenversicherern. Denn seit der Einführung des Vertrags vor rund zehn Jahren bestimmt die Arzneimittelmarge nicht länger den Ertrag der Apotheker. Sie erbringen stets die gleiche Beratungsleistung – unabhängig davon, wie teuer das Medikament ist. Aufgrund der hohen Beratungsqualität dürfen sie die beiden Checks über die Krankenkasse abrechnen. Durch diese Präventionsarbeit lassen sich hohe Folgekosten vermeiden und die Gesundheit der Patienten schützen.

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Quelle: ASTREA